AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren gewerblichen und privaten Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s), es sei denn, dass etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.

01. Preisangebote

Die Preisangebote erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung das Auftrages durch die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik.

02. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettobetrag zuzüglich Mehrwertsteuer) ist sofort, ohne Abzug, in Euro zu erfolgen. Die Hereinnahme von Eigenakzepten erfolgt nur gegen Verfügung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Wechsel und Akzepte werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen. Bei größeren Aufträgen können je nach Arbeitsfortschritt Teilrechnungen erstellt werden, die sofort fällig werden.

Dem Auftraggeber stehen wegen etwaiger eigener Ansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei der Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt, oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht der Firma das Recht zu, sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat die Firma das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.

03. Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt der Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung der Agentur nicht zulässig.

Druckplatten, Layouts, gespeicherte Daten, Reinzeichnungen, Entwürfe und dergleichen bleiben Eigentum der Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

Für fremde Reinzeichnungen, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik keine Haftung.

04. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

05. Lieferungen

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von der Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

06. Lieferzeit

Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik verläßt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung der Benachrichtigung an den Auftraggeber, bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

07. Betriebsstörungen

Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb, wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig ist – verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferfristen angemessen.

Die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik ist in diesem Falle auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Falle keinerlei Schadensansprüche gegen die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik zu. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

08. Lieferverzug

Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenem Gewinns kann er nicht verlangen.

09. Abnahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen der Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht der Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz zu verlangen.

10. Gewährleistung

a) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen schriftlich erfolgen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

b) Beauftragt der Besteller die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik mit der Vergabe von Aufträgen an dritte Unternehmen, so wird die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik nur als Vermittler tätig. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind in diesem Falle nur gegen das dritte Unternehmen geltend zu machen. Die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik haftet nicht für die Auswahl des Dritt-Unternehmens.

c) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

d) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

e) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

11. Vom Auftraggeber beschafftes Material

gleichviel welcher Art, ist der Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik frei Haus zu liefern.

12. Skizzen, Entwürfe, Reinzeichnungen, Muster

und dergleichen werden berechnet auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

13. Versicherungen

Wenn die der Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik übergebenen Datenträger, Manuskripte, Originale, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

14. Satzfehler

Satzfehler werden kostenlos berichtigt; dagegen werden von der Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- oder Autokorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.

15. Korrekturabzüge

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik druckreif erklärt zurückzugeben. Die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle zusätzlich entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

16. Periodische Arbeiten

Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, können nur unter Einhaltung der Frist von einem Monat zum Schluß eines Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über € 300,– liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluß eines Kalendervierteljahres. Im Falle von Zahlungsverzug kann die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik fristlos kündigen.

17. Firmentext und Betriebs-Kenn-Nummer

Die Firma place2print Druck- & Werbetechnik - Inh.Mahmut Celik behält sich das Recht vor, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Betriebs-Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

18. Mündliche Abmachungen

Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. Diese Klausel kann nur schriftlich aufgehoben werden.

19. Handelsbrauch

Im kaufmännischen gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Kiel. Bei Nichtkaufleuten wird für das Mahnverfahren das Amtsgericht Kiel vereinbart.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im übrigen unberührt.

 

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